Kind steht mit bunten Luftballons vor dem blauen Himmel und streckt den Daumen nach oben

Das Grundgesetz hat Geburtstag!

Geburtstag? Da bist du dabei, oder? Wir feiern das Grundgesetz. 75 Kerzen stehen schon auf seiner Torte. Wahrscheinlich hörst du gerade viel vom Grundgesetz: Im Unterricht, in den Nachrichten, im Internet. Vieles davon klingt vielleicht kompliziert? Oder … alt? Manchmal ein bisschen schwer zu verdauen?

Hier bekommst du kleine Wissens-Häppchen serviert. Tortenstückchen für Stückchen:

  • Das Grundgesetz: Der Tortenboden auf dem alles aufbaut 
  • Die Rechte von Menschen: Das größte Stück vom Kuchen
  • Der Blick zurück in die Geschichte: Die Zutaten
  • Artikel 1: Dieses Tortenstück bleibt ewig
  • Änderungen: Manchmal fehlt noch „die Kirsche auf dem Tortenstück“
  • Kinderrechte: Bunte Streusel für die Kinder
  • Jagdschloss Nierderwald: Ein Stück Hessen ist auch dabei

Damit du auf jeden Fall auch mit feiern und verstehen kannst: Mit dem Grundgesetz leben wirklich wir alle hoch. 

Der Tortenboden ...

... auf dem alles aufbaut.

Das deutsche Grundgesetz gibt es seit dem 24. Mai 1949. Unser Grundgesetz ist ein Buch. In anderen Ländern heißt so ein Buch oft „Verfassung“. In unserem Grundgesetz steht, dass wir in einer Demokratie leben und wie unsere Politik funktionieren soll. Alle anderen Gesetze in Deutschland müssen sich an das Grundgesetz halten. So soll der feste Boden für Frieden und Sicherheit gelegt sein. 

Das größte Stück ...

... vom Kuchen.

Als allererstes werden im Grundgesetz die Rechte von den Menschen festgelegt. Damit wir alle hier frei leben können. Und auf diesem Tortenstück darfst du dir besonders viel Zuckerguss vorstellen. Es sagt: Das Grundgesetz gilt für alle Menschen. 

Also: Alle Menschen sind gleich wichtig. Niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden.

Lachende Kinder am Tisch feiern einen Geburtstag

Löwen-Lexikon

Illustration: Zwei junge Menschen auf einem übergroßen Bücherregal, das in einen riesigen digitalen Bildschirm übergeht. Es soll digitales Lesen oder "Onleihe" dargestellt werden

Was bedeutet

Verfassung? Grundgesetz?

Im Löwen-Lexikon erklären wir dir schwierige Begriffe.

Der Blick zurück in die Geschichte: Die Zutaten

Im Grundgesetz stehen ganz grundsätzliche Regeln. Viele davon findest du heute bestimmt ganz selbstverständlich. Das ist auch richtig so. Und gleichzeitig sind sie ein großes Glück. Ab 1948 wurde an dem Grundgesetz geschrieben. Eine große Gruppe von knapp 60 Frauen und Männer hat darüber damals lange beratschlagt und die Punkte aufgeschrieben. Das war nur wenige Jahre nach dem zweiten Weltkrieg und seinen furchtbaren Verbrechen des Nationalsozialismus in Deutschland (1933-1945). Alle waren sich einig: So etwas darf nie wieder passieren. 

Deshalb musste es Regeln geben, die für alle gelten, die alle einhalten müssen. Regeln, die immer gelten sollen. Ganz "grundgesetzlich" sozusagen. Damit sind zum einen alle Menschen in ihrem Leben miteinander gemeint. Zuallererst ist damit aber der Staat gemeint und sein Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern. 

Dieses Tortenstück ...

... bleibt ewig.

Das Grundgesetz kann nur sehr schwer geändert werden. Es gibt sogar zwei Teile (man sagt: Artikel), die überhaupt nie geändert werden dürfen. Das ist Artikel 1, der die Menschenwürde festlegt. Und der Artikel 20, der festlegt, dass wir eine Demokratie haben und wie sie funktioniert. Diese Artikel sind mit der sogenannten Ewigkeitsgarantie geschützt.

Wenn 1948 von „dem Staat“ die Rede war, dann sprach man zunächst nur von einem Teil-Staat: Westdeutschland ohne die damals sogenannte „Ostzone“. 1990 ist aber auch die ehemalige DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten: Ost- und Westdeutschland waren wiedervereinigt. Das war auch damals die Hoffnung gewesen, als das Grundgesetz geschrieben wurde.

Eine blaue Geburtstagstorte mit Gummikirschen und vielen pinken Kerzen

Manchmal fehlt ...

... die „Kirsche auf der Torte“.

Das Grundgesetz ist bisher nur selten geändert worden. Wenn, dann waren die Änderungen meistens Erweiterungen von bestehenden Artikeln. So wurden Menschengruppen ins Grundgesetz geschrieben, die vorher nicht genau benannt waren. Wenn man ausdrücken möchte, dass etwas Gutes noch verbessert wird, sagt man "noch eine Kirsche obendrauf setzen". Zum Beispiel steht seit 1994 im Grundgesetz, dass kein Mensch wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Vielleicht wunderst du dich, warum das wichtig war? Alle Menschen sind gleich viel wert, schließt doch schon alle Menschen ein? Manchmal ist es wichtig, gerade die Menschen sichtbar zu machen, die häufiger benachteiligt werden. Und die Kirsche auf dem Tortenstück wird nicht übersehen.

Bunte Streusel ...

... für die Kinder.

Fällt dir eine Menschengruppe ein, die selten für sich selbst sprechen darf? Der selten direkt zugehört wird? Viele finden: Das sind Kinder. Unser Land, Hessen, hat auch eine eigene Verfassung. In der hessischen Verfassung sind seit 2018 die Kinderrechte neu reingeschrieben worden. Das Wohl und der Wille des Kindes sind die bunten Streusel, die noch extra dazu kamen. 

Bei unserem Sozialministerium kannst du alles über die KinderrechteÖffnet sich in einem neuen Fenster nachlesen.

Das Jagdschloss von außen

Ein Stück Hessen ...

... ist auch dabei.

Das Grundgesetz zu schreiben war richtig viel Arbeit. Da wurde lange überlegt, gestritten und geschrieben. Dafür hat es immer wieder lange Treffen geben. Viele davon waren sogar in Hessen. Das allererste überhaupt war 1948 sogar in Frankfurt. Und drei Mal hat sich die Gruppe der westdeutschen Ministerpräsidenten bei Rüdesheim am Rhein getroffen. Die Treffen waren im „Grünen Salon“ im Jagdschloss Niederwald. Auch wenn das heute ein neues Gebäude ist, kannst du das Jagdschloss besuchen. In diesem Jubiläumsjahr kannst du dort auch Infos zum Grundgesetz anschauen: Bilder von den Treffen und Erklärungen zur Geschichte. Echte Torte gibt's auch – im zugehörigen Restaurant.

Ein Ständchen zum Abschluss

Die Wissens-Häppchen sind verteilt und hoffentlich bekömmlich gewesen. Wie wäre es noch mit einem Ständchen für das Grundgesetz? 

„Wie schön, dass du geschrieben bist, wir hätten dich sonst sehr vermisst …“ 

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