Mit dem Gesetz soll das Tarifergebnis 2026 zeitgleich auf die Beamten sowie Versorgungsempfänger in Hessen übertragen werden. Neben der Tarifübertragung setzt der Gesetzentwurf zugleich aktuelle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenalimentation um und führt mit dem Familieneinkommensmodell eine moderne und sachgerechte Berechnungsgrundlage ein. Das Gesetz wurde nur gut sechs Wochen nach der Tarifeinigung vorgelegt. Das ist ein Zeichen für den Gestaltungswillen und die Handlungsfähigkeit der Landesregierung.
Innenminister Roman Poseck erklärte anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Hessischen Landtag: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hält diese Regierungskoalition ein weiteres Versprechen ein. Wir übertragen das Tarifergebnis 2026 zeitgleich auf die Beamten sowie Versorgungsempfänger. Das ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber denjenigen, die täglich ihren Dienst für unser Land leisten und gegenüber denen, die ihn bereits geleistet haben.
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent umsetzen
Hessen steht bei der Besoldung auch im Ländervergleich sehr gut da. Hessens Beamte verdienen im direkten Vergleich überdurchschnittlich. Das ist das Ergebnis der Besoldungserhöhungen der vergangenen Jahre. Zwei zusätzliche Steigerungen von je 3 Prozent in den Jahren 2023 und 2024 sowie eine Anhebung um mehr als 10 Prozent im Jahr 2025. Hinzu kommen Vorteile, die es nur in Hessen gibt – allen voran das Landesticket.
Mit der Einführung des Familieneinkommensmodells setzt Hessen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent um. Zugleich orientieren wir uns an einem Ansatz, den der Bund und nahezu alle anderen Länder inzwischen verfolgen. Denn zum Familieneinkommen einer vierköpfigen Familie trägt heute regelmäßig nicht mehr allein die Besoldung des Beamten bei, sondern in der Regel auch das Einkommen des zweiten Erwachsenen. Das Modell bildet damit die gesellschaftliche Realität sachgerecht ab.
Leistungsfähigen öffentlichen Dienst sichern
Ich mache aber auch keinen Hehl daraus, dass das Land mit diesem Gesetz finanziell an seine Belastungsgrenze geht. Dennoch bin ich überzeugt, dass dieses Geld gut angelegt ist. Es sichert einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst, der gerade in schwierigen Zeiten das wichtige Rückgrat eines handlungsfähigen Staates ist. Gerade in einer Zeit, in der radikale Kräfte erstarken, ist es von zentraler Bedeutung, dass wir auch in Zukunft auf Beamte bauen können, die unabhängig und allein der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet sind. Das Berufsbeamtentum ist und bleibt eine tragende Säule unseres Staates.
Zugleich appelliere ich an alle Beteiligten, bei diesem Thema Maß zu halten und die Wechselwirkungen in die Diskussion einzubeziehen. Die Entwicklungen für Beamte können nicht vollständig von denen außerhalb des öffentlichen Dienstes abgekoppelt werden. Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst haben mittelbare Auswirkungen auf das Gehaltsgefüge in der Wirtschaft und damit auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Reformschritte für Beamte setzen deshalb immer auch Augenmaß und Ausgewogenheit voraus. Genau diesen Weg beschreitet Hessen mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf. Wir finden damit für alle Beschäftigten einen fairen Kompromiss mit einem ordentlichen Ergebnis – auch in Zeiten konjunktureller Unsicherheit.”
Konkrete Verbesserungen für Beamte und Versorgungsempfänger
Das Gesetz sieht zum 1. Juli 2026 eine Erhöhung der Besoldung um 3,02 Prozent vor, mindestens jedoch um einen Sockelbetrag von 110 Euro. Zum 1. Oktober 2027 folgt eine weitere Steigerung um 2,8 Prozent. Zusammen mit den Anpassungen des Vorjahres, die mehr als zehn Prozent betragen haben, erreichen die Gehaltssteigerungen für Beamte und Versorgungsempfänger in Hessen damit ein beachtliches Niveau.
Die linearen Anpassungen gelten gleichermaßen für Grundbeträge im Anwärterbereich und für versorgungsberechtigte Personen. Darüber hinaus wird die Wechselschichtdienstzulage zum 1. Oktober 2026 von 100 auf 200 Euro verdoppelt und die Schichtzulagen steigen auf bis zu 100 Euro.
Familieneinkommensmodell und weitere familienfreundliche Leistungen
Neben der Tarifübertragung setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seiner Entscheidung zur Berliner Besoldung vom 17. September 2025 um. Hessen führt dazu ein Familieneinkommensmodell ein, das die heutigen gesellschaftlichen Realitäten abbildet und das überholte Alleinverdienermodell ablöst. Den Maßstab für die Berechnung bilden die Bezüge zum Median-Äquivalenzeinkommen, die das Bundesverfassungsgericht auch verwendet hat.
Ergänzend werden die Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 angehoben. Der Verheiratetenzuschlag wird beibehalten. Zudem wird die erste Erfahrungsstufe in allen Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A rückwirkend zum 1. Januar 2026 gestrichen, sodass Beamte künftig mit einem höheren Grundgehalt in den Dienst einsteigen.
Die Kosten der Anpassung belaufen sich im Jahr 2026 auf rund 268 Millionen Euro, im Jahr 2027 auf rund 517 Millionen Euro und ab 2028 auf rund 755 Millionen Euro jährlich. Vor dem Hintergrund der anhaltenden wirtschaftlichen Rezession und des damit verbundenen Konsolidierungsdrucks auf die öffentlichen Haushalte stellt dies einen erheblichen Kraftakt dar. Jedes zusätzliche Prozent bei der Besoldung würde zu Mehrkosten von rund 111 Millionen Euro jährlich führen.