„Israelbezogener Antisemitismus wird immer offener geäußert und verbreitet. Als Hessische Landesregierung können wir das nicht hinnehmen. Wer Israel das Existenzrecht abspricht, gefährdet jüdisches Leben. Und wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an. Deshalb werden wir alles tun, um Antisemitismus zu bekämpfen. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie schützt aber nicht jede Äußerung vor rechtlichen Konsequenzen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine Lücke im Strafrecht schließen und die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen. Denn der Schutz jüdischen Lebens ist mehr als nur ein Bekenntnis, er ist deutsche Staatsräson. Der Gesetzentwurf ist ein Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land: Der Staat schaut nicht weg. Wir stehen an eurer Seite“, sagte der Hessische Ministerpräsident.
Gutachten sieht Gesetzentwurf mit Grundgesetz vereinbar
Der Justizminister stellte an diesem Montag in Berlin ein verfassungsrechtliches Gutachten vor, wonach der hessische Gesetzentwurf, der das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll, verfassungskonform ist.
„Antisemitismus ist leider ein wichtiges Thema in unserem Land, das erleben wir erneut in diesen Tagen. Antisemitismus dürfen wir niemals hinnehmen, sondern müssen ihm entschieden entgegentreten. Seit dem 7. Oktober 2023 gibt es einen steilen Anstieg der antisemitisch motivierten Straftaten. Auf den Straßen in deutschen Großstädten wird gegen Juden gehetzt und dem jüdischen Staat Israel das Existenzrecht abgesprochen“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Zu sagen ‚Man müsste mal etwas tun‘, ist zu wenig. Wir haben deshalb einen konkreten Vorschlag gemacht, wie wir jüdisches Leben in Deutschland besser schützen und gegen antisemitische Parolen auf deutschen Straßen besser vorgehen können. Eine überwältigende Mehrheit der Länder hat dem hessischen Gesetzentwurf im Bundesrat zugestimmt und für die Einbringung in den Deutschen Bundestag gestimmt. Der Vorschlag ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies zeigt das von uns vorgelegte verfassungsrechtliche Gutachten. Wir haben die vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken ernst genommen, geprüft und ausgeräumt. Die Bundesregierung sollte sich daher dem Votum der Länder anschließen, den Gesetzentwurf unterstützen und damit einen wesentlichen Beitrag zum Kampf gegen Antisemitismus in unserem Land ermöglichen.“
Zentralrat fordert rechtssichere Reform
„Der Antisemitismus, der seit dem 7. Oktober 2023 explosionsartig gestiegen ist, hat sich immer stärker in der Mitte unserer Gesellschaft eingenistet. Immer häufiger tritt er in seiner israelbezogenen Form auf und wendet sich gegen das Selbstbestimmungsrecht des jüdischen Volkes. Israel wird als Chiffre für Jüdinnen und Juden verwendet. Wer ‚Tod Israel‘ skandiert, will dessen gewaltsame Beseitigung und fordert damit den Angriff auf dessen jüdische Bewohner. Der fortschreitenden Normalisierung des Judenhasses seit dem 7. Oktober ist unser Rechtsstaat ohne eine Reform seiner Gesetze nicht gewachsen.
Ich bin der hessischen Landesregierung für ihren Vorstoß zu dieser Reform des Strafrechts dankbar. Ob der § 130 StGB dafür der richtige Ort ist, ist allerdings eine andere Frage. Es geht im Kern um den Aufruf zur gewaltsamen Zerstörung eines anderen Staates. Im Bereich der Straftaten gegen ausländische Staaten scheint eine solche Vorschrift aus meiner Sicht daher besser aufgehoben.
Am Ende der Debatte muss eine rechtssichere Reform unseres Strafrechts stehen. Hier steht insbesondere die Bundesregierung in der Pflicht, die Bundesratsinitiative aus Hessen nicht bloß zu kommentieren, sondern dem Parlament einen rechtssicheren Gesetzentwurf zur Verabschiedung vorzulegen“, sagte Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung im Juli dem hessischen Gesetzentwurf zugestimmt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz hatten in den Monaten zuvor intensiv um Zustimmung geworben. „Wie der Bundestag entscheiden wird, ist offen. Wir nehmen aber durchaus eine breite Sympathie für unseren Gesetzentwurf wahr und werden weiterhin für eine Unterstützung werben“, so der Justizminister.